Leitbild des mündigen Patienten.
Die Bundesregierung will mit dem Referentenentwurf zum Patientenrechtegesetz die Rechte der Patientinnen und Patienten stärken. Ab Januar 2013 sollen die Patientenrechte transparent, verlässlich und ausgewogen gestaltet sowie bestehende Vollzugsdefizite in der Praxis abgebaut werden. Dazu sieht der Referentenentwurf folgende Regelungen vor:
- Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch,
- Förderung der Fehlervermeidungskultur,
- Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern,
- Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern,
- Stärkung der Patientenbeteiligung,
- Stärkung der Patienteninformation.