Grundsätze für den koordinierten Pflegeprozess (MuG)
Seit 1. Juli 2011 sind ambulante und vollstationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet, die Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements umzusetzen.
Die Maßstäbe und Grundsätze der Qualitätssicherung nach § 113 SGB XI (MuG) gehen über die Grundsätze und Maßstäbe nach § 80 SGB XI deutlich hinaus. Die wichtigsten Themen sind Pflegedokumentation, Kooperationen, Delegation ärztlicher Leistungen, Qualitätsmanagement und Qualitätsprüfung sowie speziell für die ambulante Pflege die Durchführung von Erstbesuchen (pflegerisches Assessment) und von Prophylaxen.
Die Umsetzung der Maßstäbe und Grundsätze (MuG) kann in der Pflege nicht während des Tagesgeschäftes erfolgen. Nutzen Sie daher einen kompetenten externen Berater, der für Ihre Einrichtung schnell, gezielt und systematisch die gesetzlichen Anforderungen umsetzt.
Durch die kompetente Beratung von Thomas Bade ergeben sich für Ihre Pflegeeinrichtung eine Vielzahl von Synergieeffekten. So erhalten Sie neben dem Qualitätsmanagement System zusätzlich Musterverträge und Dokumente, um neu zu bildende Kooperationen mit Krankenhäusern einzugehen (Entlassungsmanagement & GKV-VStG).